Die Frühstart-Rente nimmt konkrete Formen an: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Damit soll der langfristige Vermögensaufbau für Kinder und Jugendliche bereits ab dem 6. Lebensjahr staatlich gefördert werden.
Geplant ist eine staatliche Förderung von 10 Euro pro Monat für jedes anspruchsberechtigte Kind, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld soll in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen und dort über viele Jahrzehnte für die spätere Altersvorsorge investiert werden.
Damit ist die Frühstart-Rente einen wichtigen Schritt weiter. Allerdings ist sie noch nicht endgültig beschlossen. Die Bundesregierung plant, das Gesetz noch 2026 zu verabschieden. Die Förderung soll dabei rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.
- Aktueller Stand: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 auf den Weg gebracht.
- Förderbeginn: Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.
- Förderhöhe: 10 Euro pro Monat und Kind.
- Förderzeitraum: Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
- Anspruchsberechtigt: Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz im Inland.
- Altersvorsorgedepot: Eltern können bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl ein förderfähiges Depot eröffnen.
- Alternative: Wird kein eigener Vertrag geschlossen, soll der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt anlegen, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank.
- Kosten: Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1 Prozent und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.
- Zusätzliche Einzahlungen: Bis zu 6.840 Euro jährlich sollen zusätzlich eingezahlt werden können.
- Steuern: Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben.
- Auszahlung: Das geförderte Kapital soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden.
- Ab 18: Das Depot soll in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen, die ebenfalls ab 2027 starten soll.
Die Frühstart-Rente ist ein staatliches Förderinstrument für die private Altersvorsorge von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, bereits frühzeitig den Aufbau von Vermögen zu fördern und gleichzeitig junge Menschen an die Chancen und Möglichkeiten des Kapitalmarktes heranzuführen.
Der Staat soll für jedes anspruchsberechtigte Kind 10 Euro monatlich in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Förderung läuft vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
Über zwölf Jahre können dadurch allein durch die staatlichen Beiträge bis zu 1.440 Euro zusammenkommen und das ohne zusätzliche private Einzahlungen. Durch die langfristige Anlage können darüber hinaus die Erträge des Kapitalmarktes und der Zinseszinseffekt genutzt werden.
Eltern können für ihr Kind ein entsprechendes Altersvorsorgedepot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag handelt.
Eine Besonderheit: Wird von den Eltern kein eigenes Depot eröffnet, soll es eine staatliche Auffanglösung geben. In diesem Fall werden die vorgesehenen Mittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet.
Wer hat Anspruch auf die Frühstart-Rente?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen alle Kinder und Jugendlichen ab dem Geburtsjahrgang 2020 anspruchsberechtigt sein, sobald sie das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Voraussetzung ist nach den aktuellen Plänen ein erster Wohnsitz im Inland.
Damit richtet sich die Frühstart-Rente nicht nur an bestimmte Einkommensgruppen. Die staatliche Förderung soll unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgen.
Für Familien bedeutet das: Kinder des Jahrgangs 2020 sollen von der Förderung profitieren können, sobald sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die geplanten staatlichen Beiträge sollen dabei rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt werden.
Wie funktioniert die Frühstart-Rente?
Das Grundprinzip ist einfach:
Nach Vollendung des 6. Lebensjahres erhält das Kind ein Altersvorsorgedepot. In dieses Depot zahlt der Staat monatlich 10 Euro ein.
Die Eltern können das Depot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen, sofern der Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Wichtig ist dabei: Die Förderung soll ohne gesonderten Antrag funktionieren. Wird kein eigener Vertrag abgeschlossen, greift die vorgesehene staatliche Auffanglösung.
Das angesparte Kapital wird langfristig am Kapitalmarkt investiert. Dadurch soll die sehr lange Ansparphase genutzt werden, um Vermögen für die spätere Altersvorsorge aufzubauen.
Welche Produkte werden gefördert?
Gefördert werden sollen zertifizierte Standarddepot-Verträge aus der Produktlandschaft der neuen Altersvorsorge.
Für diese Standardprodukte ist ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent vorgesehen. Außerdem sollen bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Damit soll sichergestellt werden, dass ein möglichst großer Teil der staatlichen Förderung tatsächlich für den langfristigen Vermögensaufbau zur Verfügung steht.
Die konkrete Ausgestaltung der förderfähigen Produkte und die entsprechenden Zertifizierungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Können Eltern zusätzlich Geld einzahlen?
Ja. Neben den staatlichen 10 Euro monatlich sollen auch private Zuzahlungen möglich sein.
Geplant ist eine zusätzliche Einzahlung von bis zu 6.840 Euro pro Jahr.
Damit können Eltern, Großeltern oder andere Angehörige den Vermögensaufbau des Kindes zusätzlich unterstützen. Gerade aufgrund des sehr langen Anlagehorizonts können auch regelmäßige zusätzliche Beiträge langfristig eine große Wirkung entfalten.
Hier kommt der Zinseszinseffekt ins Spiel: Erträge werden wieder angelegt und können über viele Jahrzehnte selbst weitere Erträge erwirtschaften.
Wann kann das Geld ausgezahlt werden?
Die Frühstart-Rente ist ausdrücklich als langfristige Altersvorsorge gedacht.
Das geförderte Kapital soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können.
Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente deutlich von einem klassischen Spar- oder Tagesgeldkonto für Kinder. Das Geld ist nicht dafür gedacht, später beispielsweise den Führerschein, das Studium oder die erste Wohnung zu finanzieren.
Der Zweck ist vielmehr der langfristige Aufbau von Altersvorsorgevermögen.
Was passiert mit dem Depot ab dem 18. Lebensjahr?
Mit Erreichen der Volljährigkeit endet die staatliche Frühstart-Förderung von 10 Euro monatlich.
Das Depot soll anschließend in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen. Diese neue Form der privaten Altersvorsorge soll ebenfalls ab 2027 starten.
Das bedeutet: Das bereits aufgebaute Vermögen soll nicht einfach ausgezahlt werden, sondern kann grundsätzlich für die weitere private Altersvorsorge genutzt werden.
Auch für diesen Fall ist eine Lösung vorgesehen.
Wenn Eltern für ihr Kind keinen eigenen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen, sollen die staatlichen Mittel nicht verloren gehen. Stattdessen soll der Bund die Beiträge kollektiv am Kapitalmarkt anlegen.
Die Verwaltung dieser Auffanglösung soll durch die Deutsche Bundesbank erfolgen.
Für Eltern besteht damit grundsätzlich die Möglichkeit, selbst einen Anbieter auszuwählen. Sie müssen aber nicht zwingend einen eigenen Vertrag abschließen, damit die staatliche Förderung für das Kind vorgesehen werden kann.
Warum ist der frühe Start so wichtig?
Der größte Vorteil der Frühstart-Rente liegt nicht allein in den 10 Euro staatlicher Förderung.
Entscheidend ist der lange Anlagezeitraum.
Wer bereits mit sechs Jahren mit dem Vermögensaufbau beginnt, hat mehrere Jahrzehnte Zeit, in denen sich das angesparte Kapital entwickeln kann. Erträge können wieder investiert werden und dadurch langfristig weitere Erträge erwirtschaften.
Genau dieser Zinseszinseffekt macht den frühen Beginn so interessant.
Über zwölf Jahre zahlt der Staat insgesamt 1.440 Euro ein. Wird dieses Geld anschließend über viele Jahrzehnte weiter investiert, kann daraus durch die langfristige Kapitalmarktanlage ein deutlich höheres Vermögen entstehen.
Wie hoch dieses Vermögen tatsächlich ausfällt, hängt selbstverständlich von der Entwicklung der jeweiligen Anlage und den Kosten ab.
Was ist beim Abschluss eines Frühstart-Renten-Depots wichtig?
Auch wenn die staatliche Förderung attraktiv klingt, sollten Eltern nicht ausschließlich auf die 10 Euro monatlich schauen.
Entscheidend ist das Gesamtkonzept des Vertrages.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:
- Welche Anlageformen stehen zur Verfügung?
- Wie breit wird das Kapital gestreut?
- Welche Kosten entstehen?
- Wie wird das Geld investiert?
- Wie flexibel kann das Depot später weitergeführt werden?
- Was passiert beim Übergang in die Altersvorsorge ab dem 18. Lebensjahr?
- Welche Möglichkeiten bestehen für zusätzliche Einzahlungen?
Gerade weil das Geld über einen sehr langen Zeitraum investiert werden soll, können Kosten und Anlagestrategie einen erheblichen Einfluss auf das spätere Ergebnis haben.
Der vorgesehene Effektivkostendeckel von 1 Prozent bei Standarddepot-Verträgen schafft dabei einen wichtigen Rahmen. Trotzdem lohnt es sich, die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Lösung genau zu betrachten.
Was ist beim aktuellen Stand noch offen?
Trotz des Beschlusses im Bundeskabinett ist die Frühstart-Rente noch nicht geltendes Recht.
Der Gesetzentwurf muss zunächst das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bundestag und Bundesrat müssen der Regelung noch zustimmen.
Auch bei der konkreten praktischen Umsetzung können sich daher noch Änderungen ergeben.
Aktuell gilt deshalb: Die Richtung steht fest, die endgültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen aber noch nicht.
Früh starten, aber genau hinschauen
„Die Frühstart-Rente ist aus meiner Sicht ein spannender Schritt, weil Kinder damit bereits sehr früh an das Thema Altersvorsorge und Kapitalanlage herangeführt werden. Besonders interessant ist der extrem lange Anlagehorizont. Genau dieser kann dazu beitragen, dass auch vergleichsweise kleine Beträge über viele Jahrzehnte wachsen können.
Gleichzeitig sollten Eltern nicht nur auf die staatlichen 10 Euro schauen. Entscheidend ist, welches Produkt dahintersteht, welche Kosten anfallen, wie das Geld investiert wird und wie die Weiterführung ab dem 18. Lebensjahr geregelt ist.
Mit dem geplanten Effektivkostendeckel von 1 Prozent und dem Wegfall von Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit gibt es bereits wichtige Rahmenbedingungen. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweilige Lösung.
Ich verfolge die weitere Entwicklung deshalb sehr genau. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen endgültig feststehen, möchte ich unseren Kunden eine klare Orientierung geben und zeigen, welche Möglichkeiten sich daraus für Familien ergeben und wie sich die Frühstart-Rente sinnvoll in eine langfristige Vorsorgestrategie integrieren lässt.“
- Früher Einstieg: Der Vermögensaufbau beginnt bereits ab dem 6. Lebensjahr.
- Staatliche Förderung: 10 Euro monatlich pro Kind.
- Bis zu 1.440 Euro: Über zwölf Jahre können allein durch die staatlichen Beiträge 1.440 Euro zusammenkommen.
- Sehr langer Anlagehorizont: Das Kapital kann über viele Jahrzehnte investiert bleiben.
- Zinseszinseffekt: Erträge können langfristig weitere Erträge erwirtschaften.
- Zusätzliche Einzahlungen: Bis zu 6.840 Euro jährlich sollen zusätzlich möglich sein.
- Kostenbegrenzung: Für Standarddepot-Verträge ist ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent vorgesehen.
- Keine Abschluss- und Vertriebskosten: Bei den geförderten Standarddepot-Verträgen bis zur Volljährigkeit.
- Steuerliche Vorteile: Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben.
- Auffanglösung: Auch wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen, sollen die staatlichen Beiträge angelegt werden.
Was sollten Eltern jetzt tun?
Noch besteht kein Grund zur Eile, denn das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet.
Trotzdem können sich Eltern bereits mit dem Thema beschäftigen. Besonders sinnvoll ist es, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten des langfristigen Vermögensaufbaus auseinanderzusetzen.
Denn sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen endgültig feststehen, dürfte die Frage nicht nur lauten:
„Wie bekomme ich die 10 Euro vom Staat?“
Viel wichtiger ist:
„Welches Konzept bietet meinem Kind über viele Jahrzehnte die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vermögensaufbau?“
Genau hier lohnt sich eine individuelle Betrachtung.
Sie möchten wissen, was die Frühstart-Rente für Ihr Kind bedeuten könnte?
Das Fazit
Die Frühstart-Rente ist einen entscheidenden Schritt weiter: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Geplant sind 10 Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld soll in einem kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot investiert werden und durch den langen Anlagezeitraum die Chance auf einen nachhaltigen Vermögensaufbau bieten.
Für Eltern besonders interessant: Die Förderung soll für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Zusätzlich sollen private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro jährlich möglich sein. Für zertifizierte Standarddepot-Verträge ist ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent vorgesehen; bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Das geförderte Kapital soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Damit steht nicht die kurzfristige Verfügbarkeit, sondern der langfristige Aufbau von Altersvorsorgevermögen im Mittelpunkt.
Noch ist das Gesetz allerdings nicht endgültig verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die konkrete Umsetzung kann sich daher noch verändern.
Fest steht aber schon heute: Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, desto länger kann das Kapital für das Kind arbeiten.
Weitere Antworten zu häufigen Fragen
Ab welchem Alter gibt es die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente soll ab dem 6. Lebensjahr gezahlt werden und bis zum 18. Lebensjahr laufen. Vorgesehen ist eine staatliche Förderung von 10 Euro pro Monat.
Welche Kinder sind für die Frühstart-Rente anspruchsberechtigt?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 anspruchsberechtigt sein, sobald sie das 6. Lebensjahr vollendet haben und ihren ersten Wohnsitz im Inland haben.
Muss die Frühstart-Rente beantragt werden?
Nach den aktuellen Plänen ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Eltern können für ihr Kind ein förderfähiges Altersvorsorgedepot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Wird kein eigener Vertrag abgeschlossen, soll eine staatliche Auffanglösung greifen.
Wann kann das Geld aus der Frühstart-Rente ausgezahlt werden?
Das geförderte Kapital soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können. Die Frühstart-Rente ist damit ausdrücklich auf den langfristigen Vermögensaufbau für die spätere Altersvorsorge ausgerichtet.
Ist die Frühstart-Rente bereits beschlossen?
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 auf den Weg gebracht. Damit ist die Frühstart-Rente einen wichtigen Schritt weiter, aber noch nicht endgültig beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Die Förderung soll nach den aktuellen Plänen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten.